Download als PDF: Link AGB
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.einbock-akademie.de zwischen der Einbock Akademie UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Dr.- Ing. Stefan Einbock, Claus von Stauffenbergstrasse 5, 71665 Vaihingen (im Folgenden: Einbock Akademie genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Registrierung und Vertragsschluss
a) Registrierung
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs dieser Website ist es zunächst erforderlich, einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch Einbock Akademie erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button “Registrieren” bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website von Einbock Akademie einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf anderer Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden.
b) Vertragsschluss
Buchungen von Seminaren, Schulungen und Beratungen kommen durch individuell gestellten Antrag und Annahme zustande. Der Kunde stellt Einbock Akademie zunächst eine Anfrage bezüglich der Buchung einer Beratung, einer Seminar- oder Schulungsteilnahme. Hierfür kann der Kunde das entsprechende Kontaktformular auf der Internetseite oder die E-Mail-Adresse von Einbock Akademie nutzen. Vor der Absendung der Anfrage bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierin liegt das verbindliche Angebot. Einbock Akademie bestätigt dem Kunden dann den Erhalt der Anfrage und, soweit der vom Kunde gewünschte Termin realisierbar ist, die Anmeldung mit einer Frist von zwei Tagen und übersendet dem Kunden die AGB in Textform. Hierin liegt die Annahme des Vertragsangebots, sodass der Vertrag zustande kommt. Ebenso ist es möglich, eine Anfrage bezüglich der Buchung einer Beratung telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu stellen. In einem solchen Fall kommt der Vertrag durch individuellen Antrag und die darauf gerichtete Annahmeerklärung telefonisch oder persönlich zustande.
c) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von Einbock Akademie bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Buchung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Buchung jedoch nicht mehr über die Internetseite von Einbock Akademie abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
§ 3 Leistung
a) Leistungserbringung
Einbock Akademie ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
b) Unverschuldete Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Einbock Akademie nicht verhindert werden können (Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen etc.), hat Einbock Akademie nicht zu vertreten. Sie berechtigen Einbock Akademie dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Einbock Akademie ist zudem berechtigt, Seminare oder Schulungen bei Vorliegen von Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Ausfall/Krankheit des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. Eine zu geringe Teilnehmerzahl liegt in der Regel vor, wenn die Veranstaltung von weniger als 50 % der von dem Kunden kalkulierten Teilnehmerzahl gebucht wurde. Bereits gezahlte Vergütungen für die Veranstaltung werden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche des Kunden gegenüber der Einbock Akademie sind ausgeschlossen.
c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Einbock Akademie vom Vertrag zurücktreten. Einbock Akademie verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
d) Terminverschiebungen
Verschiebt Einbock Akademie aus anderen als den unter b) genannten Gründen Termine auf einem vom vertraglich vereinbarten abweichenden Termin, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Einbock Akademie hat etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Auf Wunsch des Kunden können bereits bezahlte Gebühren auch auf Folgetermin angerechnet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Kunden nicht zu.
§ 4 Zahlung
a) Preise, Vergütung, Skonto
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Vergütung bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Für gebuchte Seminare, Schulungen und Beratungen stellt Einbock Akademie dem Kunden eine Rechnung. Die Rechnung wird mit der Anmeldebestätigung verschickt. Der Kunde ist nicht zu Skontoabzügen berechtigt.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei Einbock Akademie eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Einbock Akademie vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Einbock Akademie kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 5 Stornierungskosten
Eine Stornierung der vom Kunden gebuchten Termine ist schriftlich (per E-Mail oder Post) möglich.
Die Stornierungskosten richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Stornierung kostenfrei, wenn sie bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Schulungsbeginn/Seminarbeginn erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es hierbei auf den Zugang bei Einbock Akademie an. Bei einer späteren Stornierung richten sich die Stornierungskosten nach den folgenden gestaffelten Pauschalen:
– 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages ab dem 20. bis zum 7. Tag vor dem gebuchten Termin.
– 100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages ab dem 6. bis zum 1. Tag vor dem gebuchten Termin sowie bei
Nichterscheinen zum gebuchten Termin.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Einbock Akademie keine oder geringere Kosten entstanden sind.
§ 6 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen. Zumutbare Abweichungen von der Leistungsbeschreibung unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Ein aus der Durchführung des Vertrags resultierender Erfolg des Kunden ist nicht geschuldet.
b) Schadensersatz für Mängel
Schadensersatz für Mängel der Dienstleistung leistet Einbock Akademie nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7 Lizenzvereinbarung
a) Urheberrecht
Die Inhalte sowie der Aufbau der von Einbock Akademie veranstalteten Seminare und Schulungen und der diesbezüglichen Seminar- und Schulungsunterlagen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von Einbock Akademie.
b) Lizenzerteilung
Einbock Akademie überträgt dem Kunden mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte an Seminar- und Schulungsunterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Einbock Akademie diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer des Seminars bzw. der Schulung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.
c) Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von Einbock Akademie. Insbesondere dürfen die Inhalte der Seminare und Schulungen weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.
d) Referenzrecht
Einbock Akademie räumt sich das Recht ein, sich auf die von ihr angebotenen Seminare, Schulungen und Beratungen zu referenzieren, d.h. Aufgaben und Firmennamen des Kunden in einer Referenzliste zu veröffentlichen. Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Einbock Akademie das Recht vor, in den Seminaren und Schulungen Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie der Website von Einbock Akademie aufzuführen. Hierfür holt sich Einbock Akademie zuvor die Einwilligung des Kunden ein.
e) Schadensersatz
Einbock Akademie behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
§ 8 Kundenmitwirkungspflichten
a) Allgemein
Die Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde Einbock Akademie alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen, vollständig und rechtzeitig zu übergeben. Dies gilt auch für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die bedeutsam für die Vertragserfüllung sein können. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unabhängigkeit von Einbock Akademie zu beeinträchtigen. Der Kunde ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse von Einbock Akademie nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben.
b) Reisekosten
Der Kunde ist verpflichtet, Einbock Akademie neben der vereinbarten Vergütung alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Reisekosten zu übernehmen.
§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Einbock Akademie bewahrt die mit dem Vertrag zusammenhängenden Unterlagen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsbeendigung auf. Auf Anforderung des Kunden gibt Einbock Akademie die Unterlagen spätestens nach Vertragsbeendigung innerhalb einer angemessenen Frist zurück.
§ 10 Durchführung von Schulungen
Der Inhalt der von Einbock Akademie durchzuführenden Schulungen hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Einbock Akademie wird die Schulungen nach den bestehenden gegenwärtigen Erkenntnissen und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend sorgfältig vorbereiten und durchführen. Einbock Akademie behält sich vor, Schulungsinhalte zu ändern, soweit dadurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung einer Schulung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort. Die Durchführung einer Schulung am Ort des Kunden (Inhouse-Veranstaltung) oder an einem anderen vom Kunden vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von Einbock Akademie. Die Durchführung einer Inhouse-Veranstaltung setzt voraus, dass in Abstimmung mit Einbock Akademie geeignete Räume inklusive Technik durch den Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Einbock Akademie haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die Teilnehmer zur Veranstaltung mitbringen.
§ 11 Einhaltung der Vertraulichkeit
Einbock Akademie wird über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Beratungen, Seminare und Schulungen hinsichtlich des Kunden zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Einbock Akademie von dieser Verpflichtung entbunden hat. Einbock Akademie ist berechtigt, Daten und Tatsachen sowie Sachverhalte, die den Kunden betreffen, zu speichern und im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden und zu verwerten.
§ 12 Haftung
a) Haftungsausschluss
Einbock Akademie sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet Einbock Akademie im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Einbock Akademie in Vaihingen vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.